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Bezeichnung

Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Gifhorn vom 27. September 2004

Rechtsebene

Stadt Gifhorn

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gifhorn
-> Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge),
-> Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse an die zentrale Schmutzwasseranlage und für Grundstücksanschlüsse an die zentrale Niederschlagswasseranlage (Aufwendungsersatz),
-> Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren)
erhebt.

Sie regelt insbesondere Beitragsmaßstab und Beitragssatz sowie Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze.

Links zur RechtsänderungReview vom 08. Oktober 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Gifhorn

URL-Adresse

https://www.Abwasserbeseitigungsabgabensatzung – ASG Gifhorn (asg-gifhorn.de/asg/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/abwasserbeseitigungsabgabensatzung_2004_lesefassung.pdf)