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Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Karlsruhe vom 24. Juli 2008

Rechtsebene

Landkreises Karlsruhe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Karlsruhe, dem die Gemeinde Weingarten angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang, sowie Benutzungsgebühren.

Der Landkreis überträgt bestimmte Aufgaben auf die Städte und Gemeinden, die im Rahmen der geltenden Übertragungsvereinbarungen eine eigenständige Satzung über die Erledigung dieser Aufgaben erlassen. Die entsprechenden Regelungen der Satzung des Landkreises finden insoweit keine Anwendung.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

URL-Adresse

https://www.
Satzung (awb-landkreis-karlsruhe.de
/_data/Druckfassung_AWS_2020.pdf
)