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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Nürtingen

vom 15. Dezember 2015

vom 26. Januar 2021

Rechtsebene

Nürtingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Nürtingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.

Sie regelt sowohl das Anschluss- und Benutzung als auch den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Nürtingen

URL-Adresse

https://www.nuertingen.de/fileadmin/Dateien/PDF-Dateien/2_Rathaus_und_Buergerservice/Stadtrecht/07_Oeffentliche_Einrichtungen__Wirtschaft_und_Verkehr/7-01_Abwassersatzung.pdf