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Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Nürtingen |
vom 26. Januar 2021 | |
Rechtsebene | Nürtingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Nürtingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt sowohl das Anschluss- und Benutzung als auch den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren. |
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Bezeichnung | Stadt Nürtingen |
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