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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 27. Januar 2023 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt innerhalb des Anwendungsbereichs des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Sie regelt die Voraussetzungen, die Berechnung und das Verfahren für eine vollständige finanzielle Kompensation nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zum Ausgleich von Belastungen, die Anlagenbetreibern für den Einsatz von Brennstoffen entstehen, für die zum einen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz Emissionszertifikate abgegeben wurden und zum anderen wegen des Einsatzes dieser Brennstoffe in der emissionshandelspflichtigen Anlage nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Berechtigungen abgegeben werden müssen (Doppelbilanzierung). |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | ImSch_SumEuropEHandel |
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