Kerninhalte | Die Richtlinien betreffen die kontinuierliche Überwachung der Emissionen mit automatischen Messeinrichtungen und der für die Emissionsüberwachung wichtigen Parameter; sie schließen die Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen und die Fernübertragung von emissionsrelevanten Daten ein.Die Richtlinien Sie behandeln - –> die Mindestanforderungen, die bei der Eignungsprüfung an automatische Messeinrichtungen zur Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen, an Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen und Systeme zur Emissionsdatenfernübertragung zu stellen sind – –> die besonderen Anforderungen an Langzeitprobenahmesysteme – –> die für die Eignungsprüfung in Betracht kommenden Prüfinstitute – –> das Verfahren der Bekanntgabe Veröffentlichung und Zertifizierung geeigneter Messeinrichtungen – –> Hinweise für den Einbau, die Kalibrierung, die Funktionsprüfung, den Einsatz und die Wartung von Messeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen, von Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen und von Systemen zur Emissionsdatenfernübertragung sowie die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen –> Hinweise zum Einsatz von portablen automatischen Messeinrichtungen für wiederkehrende Messungen |