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Note |
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Die Verordnung (EU) 2016/919 wurde aufgehoben. |
Link zum Rechtstext | SRS 3.6.0 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Die im Anhang dieser Verordnung enthaltene technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) gilt für alle neuen, umgerüsteten und erneuerten Teilsysteme sowohl der „streckenseitigen" als auch der „fahrzeugseitigen Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung" des Eisenbahnsystems. Die TSI gilt für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnnetz, das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz und andere Teile des Netzes des Eisenbahnsystems in der EU. Mit dieser Verordnung wurde der Beschluss 2012/88/EU aufgehoben (und damit stillschweigend auch der Beschluss 2015/14 zur Änderung des Beschlusses 2012/88/EU). |
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