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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftsatzung Bruchsal/Landkreis Karlsruhe

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Karlsruhe vom 24. Juli 2008

Rechtsebene

Bruchsal

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Gemeinde Bruchsal gehört dem Landkreis Karlsruhe an.
Der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt im Rahmen der Überlassungspflichten die Entsorgung der in
seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung. Der Landkreis entsorgt Abfälle im Rahmen der Verpflichtung nach § 20 Abs. 1 KrWG, soweit die Entsorgung bestimmter Abfälle nicht auf die Städte und Gemeinden übertragen ist.

Jede Person soll durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der Zwecke des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) beitragen, nämlich die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dabei stehen die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge:

  1. Vermeidung,

  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,

  3. Recycling,

  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung,

  5. Beseitigung.

Der Landkreis informiert und berät die Abfallerzeuger über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Die Erhebung der Gebühren wird ebenfalls in dieser Satzung geregelt.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Landkreis Karlsruhe

URL-Adresse

https://www.Satzung (awb-landkreis-karlsruhe.de/site/awb-landkreis-karlsruhe/get/params_E-1848687339/2327365/2437392/2918601/2911261/2911316/2911327/AWB_Abfallwirtschaftssatzung_ab01.01.2021.pdf)