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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen vom 11. Oktober 2021 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Rechtsverordnung trifft nähere Regelungen zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden, von offenen Parkplätzen und bei grundlegenden Dachsanierungen von Gebäuden sowie zu möglichen Ersatzmaßnahmen und deren Vollzug. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden sind die Regelungen dieser Rechtsverordnung bei einer Bauantragstellung ab dem 1. Januar 2022 und beim Neubau von Wohngebäuden bei einer Bauantragstellung ab dem 1. Mai 2022 oder ab diesen Zeitpunkten bei Eingang der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren von Bauherren und den zuständigen unteren Baurechts- und Straßenbaubehörden zu berücksichtigen. Bei grundlegenden Dachsanierungen von Gebäuden sind die Regelungen dieser Rechtsverordnung bei einem Beginn der Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 von Bauherrinnen und Bauherren und den zuständigen unteren Baurechtsbehörden zu berücksichtigen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. Dezember 2022 |
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