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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases vom 24. Mai 2022

Link zum Rechtstext

LNGG

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Zulassung von:
-> stationären schwimmenden Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,
-> stationären landgebundenen Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,
-> Leitungen, die der Anbindung von Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 o.g. Anlagen an die Gasversorgungsnetze dienen (LNG-Anbindungsleitungen) sowie Leitungen, die zur Ableitung der Gasmengen von Anlagen zwingend erforderlich sind (mittelbare LNG-Anbindungsleitungen),
-> Gewässerausbauten und Gewässerbenutzungen, die für Errichtung und Betrieb der Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 erforderlich sinderforderlich sind, insbesondere Häfen und Landungsstege,
-> Dampf- oder Warmwasserpipelines sowie Heizkesselanlagen, die für den Betrieb der Anlagen erforderlich sind,
-> Gasfernleitungen, die direkt an eine LNG-Anbindungsleitung angrenzen und für die Weiterleitung der Gasmengen von Anlagen zwingend erforderlich sind, einschließlich der an diese Gasfernleitungen direkt angrenzenden Verdichter.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Oktober 2022
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 12. Mai 2022