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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 |
Link zum Rechtstext | Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungungsgesetz Sachsen-Anhalt |
Kerninhalte | Dieses Gesetz setzt Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung um und trifft ergänzende und beschränkende Regelungen dazu für das Land Sachsen-Anhalt. Ferner trifft das Gesetz Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts im Sinne von Artikel 2 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 fallen. |
Links zur Rechtsänderung |