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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen (Ausgabe Mai 2023) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese DGUV Regel konkretisiert Inhalte aus der DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“, beschreibt technische Spezifikationen und stellt die Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zusammen, die für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Fahrerhäusern mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräumen von Kraftomnibussen zutreffend sind. |
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