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Link zum Rechtstext | Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert in Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verschiedene Begriffe, so beispielsweise die Verkehrsarten und den sogenannten „Freien Verkehr", bestimmt die Anmelde-, Ausstellungs- und Ergänzungspflichtigen und regelt das Anmeldeverfahren.In der Anlage enthält sie eine Liste nicht anmeldepflichtiger Warenbewegungen (Befreiungsliste). |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/5722/index.htm |
URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/ahstatdv/ |
URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27517713%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1 |