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Die Ökodesign-Richtlinie sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden, und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt (z. B.: Verordnung (EG) Nr. 244_2009Verordnung (EG) Nr. 245_2009)Das Energielabel soll auf einen Blick einen ersten Eindruck darüber vermitteln, wie energieeffizient ein Produkt ist, verschiedene Geräte vergleichbar(er) machen und Hersteller und Händler dazu veranlassen, energieeffizientere Technik auf den Markt zu bringen.

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