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Glühbirnen, Kühlschränke oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie werden Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (deshalb oft auch als ErP-Richtlinie genanntbezeichnet) gestellt. Umgesetzt wurde die Ökodesign-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG).
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Die Ökodesign-Richtlinie ist für den Heiztechnikbereich schon seit dem 6. September 2013 in Kraft; es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum oben genannten 26. September 2015. Damit soll sichergestellt werden, dass sich alle Marktteilnehmer ausreichend auf die neuen Vorgaben einstellen können.
Das Label arbeitet mit einer Einstufung mittels durch Buchstaben und Farbskala. „A++“ ist dabei die bisher beste Einstufung. Ab 2019 gesellt sich „A+++“ hinzu und die Einstufung „G“ entfällt – jedenfalls bei Heizkesseln.