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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über Kosten nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 21. März 2007

Link zum RechtstextUIG-SH-KostenVO

Kerninhalte

Für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG SH) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem beigefügten Kostentarif; er ist Bestandteil dieser Verordnung.

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