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Richtlinie 2009/125/EG (ErP-Richtlinie, Ökodesign-Richtlinie)

Glühbirnen, Kühlschränken Kühlschränke oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesignrichtlinie Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie stellt man werden Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener "energieverbrauchsrelevanter Produkte" die Energieeffizienz verschiedener „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (deshalb oft : auch ErP-Richtlinie genannt) gestellt. Umgesetzt wurde die Ökodesignrichtlinie Ökodesign-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG).

Die Ökodesign-RL Richtlinie sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden, und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen - umgesetzt. Das Energielabel soll auf einen Blick einen ersten Eindruck davon zu erhaltendarüber vermitteln, wie energieeffizient ein Produkt tatsächlich ist, verschiedene Geräte vergleichbar(er) machen und die Hersteller und Händler dazu ermunternanregen, energieeffizientere Technik für neue Heizungen bereitzustellenauf den Markt zu bringen.

Seit dem 26. 09.September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht Heizgeräte bis 70 Kilowatt LeistungKilowatt Leistung: Heizkessel, Blockheizkraftwerke Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungspumpen oder Wärmepumpen. Heizkessel mit Biomasse (Pelletheizung, Holzvergaser, Scheitholzkessel) sind von diesen Anforderungen bislang noch ausgenommen.

Die Ökodesignrichtlinie Ökodesign-Richtlinie ist für den Heiztechnikbereich schon seit dem 066. September 2013 in Kraft, ; es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum genannten 26. September 2015. Dies Damit soll sicherstellensichergestellt werden, dass sich alle Marktteilnehmer ausreichend auf die neuen Vorgaben einstellen können.

Das Label arbeitet mit einer Einstufung per mittels Buchstaben und Farbskalaund Farbskala. "A„A++" ist dabei die bisher beste Einstufung. Ab 2019 gesellt sich "A„A+++" hinzu und die Einstufung "G" fällt weg, zumindest „G“ entfällt – jedenfalls bei Heizkesseln.