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Note

Zum 1. Juli 2015 ersetzt durch das LEntwG LSA.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Link zum RechtstextLPlG - Sachsen-Anhalt

Kerninhalte

Der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind 1.

  • unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen,
2.
  • Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu: treffen.