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Note

Zum 1. März 2014 aufgehoben – ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 649/2012.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 689/2008
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden folgende Ziele verfolgt:

  • Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
  • Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren.
  • Beitrag zu einer umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien.

Zudem soll mit ihr gewährleistet werden, dass die Bestimmungen für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von für Mensch oder Umwelt gefährlichen Chemikalien, die in der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden, auch dann gelten, wenn solche Chemikalien aus einem Mitgliedstaat in eine sonstige Vertragspartei oder ein sonstiges Land ausgeführt werden – es sei denn, diese Bestimmungen stehen im Widerspruch zu etwaigen spezifischen Auflagen der Vertragspartei oder des sonstigen Landes. 

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