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Die Qual der Wahl: Stolpersteine bei der Auswahl des richtigen Chemikalienschutzhandschuhs

Chemikalienschutzhandschuhe sollen den Träger vor dem direkten Kontakt mit schädlichen Chemikalien schützen. Die Auswahl des richtigen Chemikalienschutzhandschuhs ist angesichts der Vielzahl von Stoffen und Stoffgemischen und ihrer unterschiedlichen Wirkungen auf die Haut eine Wissenschaft für sich. Der Gesetzgeber verpflichtet daher Arbeitgeber, Hersteller von Chemikalien und Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen zum Schutz des Arbeitnehmers zu besonderer Sorgfalt.

Die Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhe ist in der DGUV-Regel 112-195 (früher BG-Regel 195) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine vierstufige Gefährdungsanalyse durchzuführen:

1. Gefährdungen ermitteln
2. Gefährdungen beurteilen
4. Wirksamkeit prüfen

Hersteller von Chemikalien definieren die Eigenschaften des passenden Chemikalienschutzhandschuhs in Form von Sicherheitsdatenblättern. Diese Sicherheitsdatenblätter dienen Arbeitgebern als Anleitung bei der Auswahl. Eine erste Orientierung liefert auch die Farbe der Chemikalienschutzhandschuhe; sie gibt einen Hinweis auf das jeweilige Material:

  • Grün, Blau: Nitril, umgangssprachlich „gummiähnlich“
  • Gelb, Orange, Rot, Weiß: Latex oder Naturlatex, umgangssprachlich „Gummi“
  • Schwarz, Dunkelgrün: Chloropren, umgangssprachlich „Neopren“
  • Braun, Grün: Polyvinylchlorid, umgangssprachlich „PVC“
  • Schwarz: Butyl
  • Schwarz: Fluorelastomer, umgangssprachlich „Viton“
  • Silber: Laminat
  • Rot: Polyvinylalkohol oder PVA

Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen sind durch die DIN Norm EN 374 zur Prüfung und eindeutigen Kennzeichnung ihrer Produkte verpflichtet. Die Norm regelt auch die Durchbruchszeit, d.h. die Zeit, die der Schutzhandschuh der jeweiligen Chemikalie standhält. Die Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen kann in der Praxis jedoch durch mechanische Beanspruchung und höhere Temperaturen von der Durchbruchszeit abweichen. Daher empfiehlt es sich, die Durchbruchszeit und die maximale Tragedauer beim Hersteller gesondert zu erfragen. Auch können die Chemikalienschutzhandschuhe aus dem scheinbar gleichen Material von unterschiedlichen Herstellern verschiedene Eigenschaften aufweisen.

Für Arbeitgeber gilt folgende Faustregel: Lieber einmal mehr beim Hersteller nachfragen, als die Gesundheit des Arbeitnehmers zu riskieren.