Link zum Rechtstext | LKrWG RP | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landeskreislaufwirtschaftsgesetz vom 22. November 2013 | |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/rp/krwg_ges.htmKerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Pflichten der öffentlichen Hand zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die in ihrem Gebiet angefallenen und ihnen zu überlassenden Abfälle und legt ihre Aufgaben fest. |
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