Betroffenheit
Gutfahrguttransporteure; GutfahrgutbeauftragteVersender, Empfänger, Verlader und Transporteure von Gefahrgut; Gefahrgutbeauftragter
Nachricht
Turnusgemäß im Zweijahresrhythmus wurden wieder zahlreiche Änderungen in ADR, RID und ADN vorgenommen. Die neuen Fassungen für den Straßen- (ADR 2015 – Anlagen A und B) und den Schienentransport (RID 2015) von Gefahrgütern sowie den Gefahrguttransport per Binnenschiff (ADN 2015) treten am 1. Januar 2015 in Kraft und sind spätestens ab 1. Juli 2015 – nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist – anzuwenden.
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