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Sächsisches Ausführungsgesetz Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sächsisches Ausführungsgesetz zu Vorschriften über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 22. August 2012 - es setzt die SächsAbwEmErklVO außer Kraft.

Kerninhalte

Das Gesetz, das die SächsAbwEmErklVO aufhebt, regelt Inhalt und Voraussetzungen der Zuständigkeiten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Bezug auf Betreiberdaten über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser, Abwasser und Boden sowie die Abfallverbringung außerhalb des Unternehmensstandorts für das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR - Pollutant Release and Transfer Register).

Es normiert das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und die Landesdirektion Sachsen als Fachaufsichtsbehörden für die Landkreise und Kreisfreien Städte.

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