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Link zum Rechtstext | EigenüberwachungsVOSelbstüberwachungsVO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über die Eigenüberwachung Selbstüberwachung von Abwasseranlagen vom 27. August 1999 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Eigenüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und die Zustandsprüfung von Abwasserkanälen und -leitungen, aus denen Abwasser erlaubnispflichtig in Gewässer oder nach § 55 Abs. 1 S. 1 LWG dem Grunde nach genehmigungspflichtig in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, für die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen, aus denen Kühlwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet wird, und für die Zustandsprüfung von Mischwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerken. |
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