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    7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)Image Added

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Link zum Rechtstext

BGI 867 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen (Ausgabe Mai 2016)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information stellt die Anforderungen für die findet Anwendung auf Auswahl und den Betrieb von Ersatzstromerzeugern Betrieb (Bereitstellung und Benutzung nach §§ 1 und 5 der BetrSichV) von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen, die in verschiedenen Vorschriften, Regeln und Normen festgelegt sind, übersichtlich zusammen und gibt Erläuterungen für den Anwender.

Sie kann auch bei Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern unter vergleichbaren Einsatzbedingungen, z.B. Garten- und Landschaftsbau, Veranstaltungstechnik, Film- und TV-Produktionen, angewendet werden.

Sie findet keine Anwendung beim Einsatz von Netzersatzanlagen im Bereich der öffentlichen Stromversorgung.