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/wiki/spaces/KUN/overview   7 DGUV 7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)Image Added Image Added

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kennzeichnung von Arbeitsbereichen

in

an elektrischen Anlagen mit

UN >

Nennspannung über 1 kV (Ausgabe

Oktober 2001

April 2016)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-016

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information erläutert, wie für Arbeiten beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile an und in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV die bezüglich

  • der Kennzeichnungen und Abgrenzungen von Arbeitsbereichen
und der Zugang zu Arbeitsbereichen in der Praxis ausgeführt werden kann
  • ,
  • des Zuganges zu Arbeitsbereichen in Innenraumanlagen, Freiluftanlagen und an Freileitungen
    sowie
  • Einweisung und Freigabe.

Sie konkretisiert die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die Festlegungen nach der elektrotechnischen Bestimmung DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsbereichen.