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Die Module Legal Compliance ersetzen keine erweiterte Beratungsleistung z.B. durch Steuer- oder Zollberater. Es obliegt dem Kunden, die Situation zu beurteilen und ggfs. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung durch eco Compliance im Hinblick auf das Zollrecht keine Leistung im Sinne der verantwortlichen Personen, die mit der Im- oder Exportabwicklung betraut sind (insbesondere im Sinne des AWG) darstellt. Die Beratungsleistung durch eco Compliance ist lediglich eine Hilfestellung für die Im- oder Exportabwickler bzw. deren verantwortliche Personen.

Das Modul Checklisten und Vorlagen umfasst angegebene Checklisten und Vorlagen. Ziel dieser Checklisten und Vorlagen ist es, dem Kunden eine angemessene Hilfestellung für interne Audits, Eigenkontrollen und Konkretisierung seiner Pflichten zu geben. Die Checklisten und Vorlagen haben nicht den Anspruch auf vollumfängliche Abdeckung aller im jeweiligen Unternehmen vorkommenenden Gegebenheiten. Sie sollen lediglich eine Unterstützung für relevante Sachstände bieten. Das Modul wird ständig erweitert. Der Kunde erhält den jeweiligen Stand des Beauftragungsdatums. Eine Aktualisierung der Checklisten und Vorlagen muss gesondert beauftragt werden. 

Außerdem gelten folgende allgemeine Bestimmungen:

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