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Link zum Rechtstext | Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und da, Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit eher sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfungen). |