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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes vom 20. Juli 2012 |
Kerninhalte | Zweck dieser Verordnung ist die Vermeidung einer Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlungsenergie bei Über- und Unterfrequenzen.
Sie gilt für die Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie 1. im Niederspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistung -> von mehr als 10 Kilowatt, die nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, und -> von mehr als 100 Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, 2. im Mittelspannungsnetz mit einer installierten maximalen Leistung von mehr als 30 Kilowatt, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. |