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Link zum Rechtstext | Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand |
Kerninhalte | Dieses nur aus einem einzigen Paragrafen bestehende Gesetz bestimmt, dass die öffentliche Wasserversorgung als staatliche Aufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg obliegt. |