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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten |
Link zum Rechtstext | ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz |
Kerninhalte | Für den Vollzug der Verwaltungsaufgaben der in der Anlage genannten Rechtsgrundlagen und für die dort genannten Maßnahmen sind die in der Anlage genannten Stellen zuständig. Ist für den Vollzug der Verwaltungsaufgaben einer Rechtsgrundlage oder für eine Maßnahme, die zu den in der Anlage genannten Rechtsgebieten gehört, eine zuständige Stelle nicht bestimmt, so sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg in den sich aus den Erläuterungen zum Verzeichnis (GAA-Z) ergebenden örtlichen Zuständigkeitsbereichen zuständig. |