Link zum Rechtstext | Angebot von Vorsorgeuntersuchungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser AMR Arbeitsmedizinischen Regel ist es, zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anzubieten hat. Ziel ist zudem, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsuntersuchungen angeboten hat. |
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