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Der Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Ende letzten Jahres die arbeitsmedizinische Empfehlung „Psychische Gesundheit im Betrieb“ veröffentlicht. Sie beschreibt, wie Betriebsärzte dazu beitragen können, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten oder wiederherzustellen.
Auch die geplante Novelle der ArbStättV stellt an räumliche Bedingungen in Arbeitsstätten Anforderungen, die zu einer Verringerung der psychischen Belastungen von Arbeitnehmern führen sollen. Hierzu zählen neben der Erfüllung ergonomischer Anforderungen wie Bewegungsfreiheit, Anordnung von Schreibtischen etc. die Sicherstellung ausreichend natürlichen Lichts am Arbeitsplatz und eine Sichtverbindung ins Freie. Mit dem Inkrafttreten der Novelle ist Anfang 2015 zu rechnen. Wir werden berichten.