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Muster-Versammlungsstättenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV) - Fassung Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2010)

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von 1.

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen.
2Sie
  •  Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben; 
2.
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1 000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
3.
  • Sportstadien, die mehr als 5 000 Besucher fassen.