Link zum Rechtstext | Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Verpackungen beliebiger Art, ->
Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich. Sie gilt nicht für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die in der Verkaufsstätte zur alsbaldigen Abgabe an den Verbraucher hergestellt und dort, jedoch nicht zur Selbstbedienung, abgegeben werden. |
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