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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003

Link zum RechtstextBDSG

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.