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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997

Link zum RechtstextBedGgstV

Kerninhalte

Diese Verordnung legt fest, welche Materialien für Bedarfsgegenstände und Lebensmittelverpackungen erlaubt sind und wie hoch die Kontamination sein darf.

Sie listet in Anlage 1 Stoffe auf, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen überhaupt nicht verwendet werden dürfen.