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Link zum Rechtstext

Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt vom 25. Juni 1992

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von neuen einfachen Druckbehältern auf dem Markt.

Sie gilt nicht für:

  • Behälter, die ausschließlich für eine Verwendung in der Kerntechnik hergestellt sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können.
  • Behälter, die ausschließlich zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind.
  • Feuerlöscher
Tags

6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 6. Verordnung zum ProdSG; Sechste Verordnung zum ProdSG; 6. Produktsicherheitsverordnung; Sechste Produktsicherheitsverordnung; Sechste ProduktsicherheitsV; Sechste ProduktsicherheitsVO

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