Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln (Ausgabe Aprl 1992) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf ortsfeste und ortsveränderliche Einrichtungen, die zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln verwendet werden und ein Fassungsvermögen von mehr als einem Liter Lösemittel besitzen (Lösemittel-Reinigungseinrichtungen). |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/180_ges.htm | URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr180.pdf