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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgvc/c10_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Luftfahrt (Aisgabe April 1987)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Luftfahrzeuge, Bodengeräte und Einrichtungen der Luftfahrt.

Sie gilt nicht für Luftfahrzeuge, Bodengeräte und Einrichtungen der Luftfahrt, die für den militärischen Einsatz entwickelt oder im militärischen Bereich verwendet werden.

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/c10.pdf

URL-Adresse