Kerninhalte | Diese Bakanntmachung stellt einen Leitfaden zur Einführung eines Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht dar.
Die BekGS 910 ist bereits in der TRGS 400 als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilungen verankert. Eine weitere Integration des Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht erfolgt voraussichtlich zum Juni 2015 mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung.
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Ermittlung von Expositions-Risiko-Beziehungen, wobei zwischen Akzeptanzrisiko (keine weiteren Maßnahmen erforderlich) und Toleranzrisiko (Erstellung eines Maßnahmenplans zur Senkung der Exposition erforderlich) unterschieden wird.
Derzeit sind für folgende Stoffe Expositions-Risiko-Beziehungen abgeleitet: -> -> -> - Arsenverbindungen, die als C1A, C1B eingestuft sind,
-> -> -> -> -> -> -> -> und -> - Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen
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