Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen (Ausgabe April 1990) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen. |
URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/d32.pdf | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgvd/d32_ges.htm