Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen |
Kerninhalte | Diese TRBA gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der thermischen Behandlung oder Verwertung von Abfällen in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen oder in Industrieanlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten. |
URL-Adresse | http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-212.pdf?__blob=publicationFile&v=3 | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trba/trba200/212_ges.htm