Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen |
Kerninhalte | Diese TRBA gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Abfallsammlung und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten. |
URL-Adresse | http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-213.pdf?__blob=publicationFile&v=3 | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trba/trba200/213_ges.htm