Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Blei |
Kerninhalte | Die TRGS 505 richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen sowie bleihaltigen Zubereitungen (nachfolgend als bleihaltige Gefahrstoffe bezeichnet).
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URL-Adresse | http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-505.pdf?__blob=publicationFile&v=3 | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trgs/trgs500/505_ges.htm