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Link zum Rechtstext

Arzneimittelgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen.

Es definiert sowohl den Arzneimittel- als auch den Stoffbegriff, normiert die Anforderungen an die Arzneimittel und enthält unter anderem Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Registrierung und Abgabe von Arzneimitteln.