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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Fassung Juni 2005) |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von - Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
- Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1 000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
- Sportstadien, die mehr als 5 000 Besucher fassen.
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