Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt vom 5. April 2004 |
Link zum Rechtstext | UAG-OWiZustV |
Kerninhalte | Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes wird, auf das Bundesverwaltungsamt übertragen, das insoweit den fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterliegt. |
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