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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Siebtes Buch – Sozialgesetzbuch vom 7. August 1996 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz normiert die Aufgabe der Unfallversicherung und benennt den sowohl kraft Gesetzes als auch kraft Satzung versicherten Personenkreis.
Es regelt zudem die Tatbestände der Versicherungsfreiheit und die Möglichkeit freiwilliger Versicherung. Versicherungsfälle sind definiert als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. |
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