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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002

Link zum RechtstextJuSchG

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) den 

  • Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen und Verzehr/Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit) 
  • Jugendschutz im Bereich der Medien (Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer/Videospielen in der Öffentlichkeit).