Link zum Rechtstext | Gashochdruckleitungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen und die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind. |
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